Privat-Webcam G4 4.1

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-德语网络摄像头软件,德语,英语,荷兰语,法语和意大利语 -用于DVD质量音频和视频实时传输的编码器技术 -支持几乎所有已知的音频和视频源(还有电视卡) -同时使用多达 4 个摄像机或视频源进行管理和操作 -非降压视频传输也具有低带宽(调制解调器) -从任何视频和音频源录制 -发送录制的视频和音频文件 -集成聊天服务器建立网络摄像头聊天 -跟踪模式,自动录制24小时。视频 - 通过会议功能,您可以轻松地建立视频会议 -视频聊天请求的电子邮件功能 -网络摄像头客户端,轻松集成到您的网站 -离线视频功能为您的网站 -由于编码器技术,发送时不会生成流量 -FTP 客户端用于将网络摄像头客户端加载到服务器 -电子邮件功能,用于为没有网站的用户发送客户端信息 -全面管理软件和所有表单 -用于自动化的功能,如自动启动等 -在局域网、广域网和路由器内操作是可能的 -用于显示客户端和服务器统计信息的大部分工具 -3个级别的免费可配置日志文件 -由于许多工具提示,使用方便 -为连续运行编程 -集成免费可配置聊天服务器 -用于将网络摄像头包含到实时聊天中的预设模板 -HTML 聊天客户端(无 JAVA)供用户使用 -在聊天中为不需要的人提供洪水保护 -与已安装的 G4 的会议连接,至少有 2 名参与者 -视频连接与视频和声音 -工作也无自己的网站 -非常容易配置 -软件G4使用微软的最新版本的流媒体技术 - 因此,视频和声音的传输是可能的

版本历史记录

  • 版本 4.1 发布于 2007-02-15
    音频/视频流聊天

软件信息

终端用户许可协议

CT-Tech GbR LIZENZBEDINGUNGEN: 1. VERTRAGSGEGENSTAND: Das Produkt/Programm darf 30 Tage getestet werden. Nach Ablauf der Testzeit muss die Registrierung erfolgen. In der Sharewareversion ist die Encoder auf 10 Minuten am Stück begrenzt. Die CT-Tech GbR gewährt Ihnen (Kunde) eine nicht ausschließliche Lizenz für das Produkt/Programm. Sie erhalten das Recht, die erworbene Software auf einem Arbeitsplatz (Computer) oder in einem Netzwerk mit einem Fileserver zu nutzen (Userbindung, d.h. auf verschiedenen Stationen im Netzwerk, jedoch nur Sie (Kunde) dürfen das CT-Tech Produkt/Programm anwenden). Das Eigentum und die Urheberrechte oder sonstigen Schutzrechte an der Software verbleiben nach wie vor bei der CT-Tech GbR. Sie erkennen das Eigentum und alle Urheberrechte an Software, Sicherungskopien und Dokumentation seitens des Lizenzgebers an. Die Software darf nicht kostenpflichtig oder kostenfrei weitergegeben, lizenziert, vermietet oder verleast werden. Für jede Art von Gewährleistung muss das Produkt bei CT-Tech registriert sein. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Nutzung der Lizenzprogramme liegt beim Käufer der Programme. 2. KOPIERVERBOT: Das lizenzierte Programm sowie die schriftliche Dokumentation, Grafiken und Bilder darf von Ihnen weder ganz noch auszugsweise kopiert werden. Eine Ausnahme gilt für die Herstellung einer Kopie der Software zu Sicherungszwecken. 3. ÜBERTRAGUNG UND NEBENABREDEN: Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Lizenzvertrag auf Dritte ist bis auf die Weitergabe des rechtmäßig erworbenen CT-Tech Produktes durch den Berechtigten selbst nur mit Zustimmung der CT-Tech GbR möglich. Keine von CT-Tech oder einem CT-Tech Mitarbeiter abgegebene mündliche oder schriftliche Erklärung kann die Wirksamkeit dieser Lizenzbedingungen abändern oder in Frage stellen. 4. ÄNDERUNGSVERBOT: Sie dürfen an der lizenzierten Software keine Änderungen vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen. Sie dürfen die Software nicht in ihre Bausteine auflösen, nicht in Objektcode verwandeln, entschlüsseln, nachahmen oder in anderer Weise, als im Vertrag vorgesehen, nutzen. 5. SCHADENSERSATZANSPRUCH: Die Schutz- und Urheberrechte an der lizenzierten Software stehen der CT-Tech GbR zu. Sie können für jede Verletzung der Schutzrechte, die Sie zu vertreten haben, von CT-Tech in Anspruch genommen werden. 7. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG: a) Ihnen ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Softwareprogrammen und in der dazugehörigen Dokumentation nicht ausgeschlossen werden können und dass es nicht möglich ist, Datenverarbeitungsprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen und alle Anforderungen des Kunden fehlerfrei sind bzw. fehlerfrei mit allen Programmen und Hardware Dritter zusammenarbeiten. Daher ist Gegenstand des Vertrages eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und Benutzeranleitung grundsätzlich brauchbar ist. Zusicherungen von bestimmten Eigenschaften oder über die Gebrauchstauglichkeit für die individuell vom Kunden geplante Anwendung, werden von der CT-Tech GbR nicht abgegeben. Mängel sind unverzüglich nach Bekannt werden, jedoch spätestens vor Ablauf der 30 Tage Testzeit anzuzeigen. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen in jedem Fall sechs Monate nach Lieferung. b) Werden dem Kunden Programme und Leistungen von CT-Tech unentgeltlich zur Verfügung gestellt, ist die Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel im Hinblick auf die unentgeltliche Überlassung auf den Fall des arglistigen Verschweigens von Mängeln durch CT-Tech beschränkt. Die sonstige Haftung der CT-Tech GbR beschränkt sich im Hinblick auf die unentgeltliche Überlassung auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. c) CT-Tech haftet bei entgeltlichen Leistungen für Vermögensschäden aus allen vertraglichen und außervertraglichen Ansprüchen einschließlich des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen (gleich aus welchem Rechtsgrund) lediglich in folgendem Umfang: - Eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht von CT-Tech sowie seiner Erfüllungsgehilfen besteht nur bei der Verletzung von Kardinalspflichten, auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluß gilt nicht für Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. - Die Haftung von CT-Tech erstreckt sich nicht auf vertragsuntypische und unvorhersehbare Schäden und Schäden/Verlust von gespeicherten Daten, und eine Haftung für entgangenen Gewinn und mittel- oder unmittelbare Folgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, daß CT-Tech Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. - Auf jeden Fall ist die Haftung von CT-Tech in der Höhe auf die vom Kunden entrichtete Lizenzgebühr beschränkt. Dieser Ausschluß gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von CT-Tech verursacht wurden. 8. LIZENZBESTIMMUNGEN ANDERER HERSTELLER: Sollte das Lizenzprodukt eine zusätzliche Software enthalten oder dieser eine zusätzliche Software beigelegt sein, sind außerdem die Nutzungs- und Lizenzbedingungen des Herstellers von der zusätzlich mitgelieferten Software zu beachten. 9. SUPPORT: Registrierte Anwender erhalten elektronischen Internet-Support. Der kostenlose Support umfaßt die Klärung von Installationsfragen oder die Beseitigung von Installationsproblemen per Internet oder E-Mail. 10. WIRKSAMKEIT VON VERTRAGSBEDINGUNGEN: Sollten einzelne oder mehrere der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt. Der Erfüllungsort für Lieferungen in Europa ist Dresden. Allgemeiner Gerichtsstand ist Dresden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die uneingeschränkten Rechte des Produktes/Software liegen bei CT-Tech GbR Bodenbacher Straße 81 01277 Dresden