Wondershare Flash画廊工厂是一个功能强大的易于使用的工具,从您的照片图像,混合音乐,过渡,剪贴画和特殊的相册模板创建惊人的Flash幻灯片。借助此 Flash 幻灯片软件,您可以拍摄自己的数字照片和音乐,并在几分钟内轻松将其转换为引人入胜的 Flash 幻灯片放映或 Flash 相册,以便与朋友和家人分享您的特殊记忆。主要特点: 1. 支持所有主要的图像/音频格式。2. 购买时包含 40 多个精心设计的闪存模板。3. 从惊人的过渡选择。4. 用文字、效果、剪贴画、搞笑声音装饰。5. 分享网站、MySpace、博客等的幻灯片。6. 快速和有用的在线支持。7. 在一个项目中添加多达400张图片和无限的音乐音频。8. 为单张幻灯片或整个幻灯片添加文本/图像超链接。9. 为幻灯片添加一些闪光灯装饰效果。10.So易于使用,无需闪存体验!
版本历史记录
- 版本 5.2.0 发布于 2011-04-12
软件信息
- 软件分类: 网络开发 > 闪存工具
- 发布者: Wondershare UG & Co. KG
- 许可: 免费试用
- 价格: $49.95
- 版本: 5.2.0
- 适用平台: windows
终端用户许可协议
"Wondershare Flash Gallery Factory" Endkunden-Nutzungsbedingungen Art. 1 Vertragsgegenstand (1) Diese Endkunden-Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung dieser Software. Bitte lesen Sie die folgenden Bestimmungen durch, bevor Sie die Software installieren und benutzen. Durch die Installation der Software erklären Sie Ihr Einverständnis mit diesen Nutzungsbedingungen. Sollen Sie mit den Nutzungsbestimmungen insgesamt oder teilweise nicht einverstanden sein, dürfen Sie die Software nicht installieren und benutzen. Der Endkunde wird im weiteren Verlauf „Lizenznehmer“ genannt. (2) Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Einräumung der Nutzungsrechte. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wondershare UG & Co. KG, die auf der Website http://www.wondershare.de einzusehen sind. (3) Der Herausgeber - die Wondershare UG & Co. KG - liefert dem Lizenznehmer die Software. Der Lizenznehmer erhält damit das nicht übertragbare Recht, die Vertragssoftware in jedem kompatiblen Computer einzusetzen, vorausgesetzt, dass die Software jeweils nur in einem Computer eingesetzt wird und der Lizenznehmer im Besitz der Original-Software ist. Art. 2 Leistungen (1) Die Auslieferung erfolgt der CD-ROM, DVD oder durch Download von der Homepage http://www.wondershare.de und deren Dienstleistungspartnern. Der Lizenznehmer hat dabei keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes oder Quellprogramms. Weiterhin ist die Darstellung der Software auf der Internetseite, der Verpackung oder in sonstigen Medien lediglich eine Leistungsbeschreibung. Es besteht kleine Garantie über den beschriebenen Leistungsumfang. Art. 3 Rechte und Pflichten des Lizenznehmers (2) Die oben beschriebene Software ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an der Software, ihren Bestandteilen und Leistungsbeschreibungen liegen bei der Wondershare UG & Co. KG. Dem Lizenznehmer wird die Software im Rahmen der Allgemeinen Nutzungsbestimmungen lediglich zur Nutzung überlassen. (3) Dem Lizenznehmer steht demnach ein einfaches Nutzungsrecht zu. Dieses gestattet ihm die Software für den vereinbarten Zeitraum und zu eigenen Zwecken zu nutzen. Alle Medien und Geräte, auf denen die Software ganz oder teilweise kopiert oder ausgeführt wird, müssen (wie oben beschrieben) im Besitz des Lizenznehmers sein. (4) Die Nutzung beschränkt sich auf die entsprechend im Kaufvertrag vereinbarte Anzahl von Installationen bzw. Arbeitsplätzen. (5) Die Weitergabe der Software als Kopie an Dritte ist nicht gestattet und wird strafrechtlich verfolgt. (6) Eine Weitergabe der Software an Dritte ist nur zulässig, wenn der Lizenznehmer den Original-Datenträger weitergibt und zuvor die Software von seinem Rechner deinstalliert und alle Kopien allen Datenträgern, Festplatten und Rechnern löscht. Dies muss der Wondershare UG & Co.KG zuvor schriftlich bestätigt werden. Eine Weitergabe ist in der Folge nur gestattet, wenn die Wondershare UG & Co. KG zuvor schriftlich zustimmt. (7) Eine Dekompilierung der Software ist nicht gestattet. (8) Die weitere Verwertung, Vermietung oder der Verleih der Software bedarf der schriftlichen Zustimmung der Wondershare UG & Co. KG. (9) Eine öffentliche Präsentation oder Nutzungszugänglichmachung der Software ist ohne schriftliche Zustimmung der Wondershare UG & Co. KG nicht gestattet. (10) Der Lizenznehmer erwirbt die Nutzungsrechte an der Software erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises. (11) Die dem Lizenznehmer eingeräumten Nutzungsrechte können jederzeit von der Wondershare UG & Co. KG aus wichtigem Grund wiederrufen werden. Ein solcher Grund liegt vor, wenn die Software durch den Lizenznehmer nicht vollständig bezahlt wurde oder der Lizenznehmer die Software entgegen der in dieser EULA vereinbarten Bestimmungen einsetzt. (12) Der Lizenznehmer ist verpflichtet Informationen wie die Registrierungsdaten vertraulich zu behandeln. Es ist nicht gestattet diese Registrierungsdaten an Dritte zu verkaufen, zu unterlizensieren oder sonstwie zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Ebenso ist eine Vervielfältigung der Registrierungsdaten strengstens untersagt. (13) Der Lizenznehmer hat das Recht die Registrierungsdaten an Mitarbeiter unter besonderer Belehrung der Geheimhaltung weiterzugeben, sofern die Software zu Dienstzwecken eingesetzt wird. Art. 4 Haftung (1) Die Wondershare UG & Co. KG haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit im Wesentlichen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. (2) Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Für die vollständige Fehlerfreiheit der Programme kann daher keine Gewährleistung übernommen werden. Insbesondere übernimmt der die Wondershare UG & Co. KG keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen. (3) Eine Haftung gegenüber Unternehmen erfolgt nur für einfache Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Höhe der Haftung erfolgt nur bis maximal zum Anschaffungswert der Software. (4) Diese Haftungseinschränkungen gelten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht für Schäden am Leben, Körper oder der Gesundheit des Lizenznehmers. Im Übrigen gilt die gesetzliche Produkthaftung. (5) Eine Nutzung der Software entgegen gesetzlicher Bestimmungen ist nicht gestattet. Ebenso liegt es in der Verantwortung des Lizenznehmers eine Gefährdung an Leben, Körper und Gesundheit bei sich selber und Dritten auszuschließen. (6) Generell bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Lizenznehmer ist verpflichtet eine Datensicherung durchzuführen. Generell sollte der Lizenznehmer die Software vor dem Einsatz testen und auf Verträglichkeit mit seiner Systemkonfiguration hin überprüfen. Art. 5 Schlussbestimmungen (1) Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (2) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht. (3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für alle Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Altena festgelegt.