Wondershare DVD Ripper für iPod & iPhone 4.2.0.21

许可: 免费试用 ‎文件大小: 5.94 MB
‎用户评分: 3.8/5 - ‎2 ‎评分

Wondershare DVD 到 iPod 开膛手是一个强大的 iPod Nano 彩色 DVD 转换器和 iPod 触摸 DVD 转换器,它可以将任何 DVD 转换为 iPod Nano 视频格式和 iPod Touch 视频格式。它也可以从视频提取音频到 iPod。 此 iPod Nano 色度转换器配有直观的界面和各种强大的功能。这个专业的DVD到iPod触摸转换器允许您选择DVD电影音频轨道和字幕,选择任何DVD章节/标题转换,修剪您的DVD章节/标题,只转换您最喜爱的剪辑,并裁剪DVD视频等。 DVD 到 iPod 开膛手软件正变得越来越流行。Wondershare DVD 到 iPod 开膛手将是您的最佳选择。在不同类型的 iPod 上享受您的 DVD 电影,甚至新 iPod Touch 2 和 iPod Nano 色谱。 3. 作为一个强大的DVD音频开膛手 它可以从各种DVD(DVD视频和DVD音频)中提取音轨,将DVD音轨翻录到MP3、MP4A、AC3、AAC、WMA等。 4. 强大的视频和音频编辑(裁剪、修剪、调整) 强大的视频和音频编辑功能,允许您修剪和转换 DVD 电影的任何部分,调整视频亮度和对比度,选择字幕,选择音轨和调整音频音量。

版本历史记录

  • 版本 4.2.0.21 发布于 2009-10-19

软件信息

终端用户许可协议

"Wondershare DVD Ripper für iPod & iPhone" Endkunden-Nutzungsbedingungen Art. 1 Vertragsgegenstand (1) Diese Endkunden-Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung dieser Software. Bitte lesen Sie die folgenden Bestimmungen durch, bevor Sie die Software installieren und benutzen. Durch die Installation der Software erklären Sie Ihr Einverständnis mit diesen Nutzungsbedingungen. Sollen Sie mit den Nutzungsbestimmungen insgesamt oder teilweise nicht einverstanden sein, dürfen Sie die Software nicht installieren und benutzen. Der Endkunde wird im weiteren Verlauf „Lizenznehmer“ genannt. (2) Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Einräumung der Nutzungsrechte. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wondershare UG & Co. KG, die auf der Website http://www.wondershare.de einzusehen sind. (3) Der Herausgeber - die Wondershare UG & Co. KG - liefert dem Lizenznehmer die Software. Der Lizenznehmer erhält damit das nicht übertragbare Recht, die Vertragssoftware in jedem kompatiblen Computer einzusetzen, vorausgesetzt, dass die Software jeweils nur in einem Computer eingesetzt wird und der Lizenznehmer im Besitz der Original-Software ist. Art. 2 Leistungen (1) Die Auslieferung erfolgt der CD-ROM, DVD oder durch Download von der Homepage http://www.wondershare.de und deren Dienstleistungspartnern. Der Lizenznehmer hat dabei keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes oder Quellprogramms. Weiterhin ist die Darstellung der Software auf der Internetseite, der Verpackung oder in sonstigen Medien lediglich eine Leistungsbeschreibung. Es besteht kleine Garantie über den beschriebenen Leistungsumfang. Art. 3 Rechte und Pflichten des Lizenznehmers (2) Die oben beschriebene Software ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an der Software, ihren Bestandteilen und Leistungsbeschreibungen liegen bei der Wondershare UG & Co. KG. Dem Lizenznehmer wird die Software im Rahmen der Allgemeinen Nutzungsbestimmungen lediglich zur Nutzung überlassen. (3) Dem Lizenznehmer steht demnach ein einfaches Nutzungsrecht zu. Dieses gestattet ihm die Software für den vereinbarten Zeitraum und zu eigenen Zwecken zu nutzen. Alle Medien und Geräte, auf denen die Software ganz oder teilweise kopiert oder ausgeführt wird, müssen (wie oben beschrieben) im Besitz des Lizenznehmers sein. (4) Die Nutzung beschränkt sich auf die entsprechend im Kaufvertrag vereinbarte Anzahl von Installationen bzw. Arbeitsplätzen. (5) Die Weitergabe der Software als Kopie an Dritte ist nicht gestattet und wird strafrechtlich verfolgt. (6) Eine Weitergabe der Software an Dritte ist nur zulässig, wenn der Lizenznehmer den Original-Datenträger weitergibt und zuvor die Software von seinem Rechner deinstalliert und alle Kopien allen Datenträgern, Festplatten und Rechnern löscht. Dies muss der Wondershare UG & Co.KG zuvor schriftlich bestätigt werden. Eine Weitergabe ist in der Folge nur gestattet, wenn die Wondershare UG & Co. KG zuvor schriftlich zustimmt. (7) Eine Dekompilierung der Software ist nicht gestattet. (8) Die weitere Verwertung, Vermietung oder der Verleih der Software bedarf der schriftlichen Zustimmung der Wondershare UG & Co. KG. (9) Eine öffentliche Präsentation oder Nutzungszugänglichmachung der Software ist ohne schriftliche Zustimmung der Wondershare UG & Co. KG nicht gestattet. (10) Der Lizenznehmer erwirbt die Nutzungsrechte an der Software erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises. (11) Die dem Lizenznehmer eingeräumten Nutzungsrechte können jederzeit von der Wondershare UG & Co. KG aus wichtigem Grund wiederrufen werden. Ein solcher Grund liegt vor, wenn die Software durch den Lizenznehmer nicht vollständig bezahlt wurde oder der Lizenznehmer die Software entgegen der in dieser EULA vereinbarten Bestimmungen einsetzt. (12) Der Lizenznehmer ist verpflichtet Informationen wie die Registrierungsdaten vertraulich zu behandeln. Es ist nicht gestattet diese Registrierungsdaten an Dritte zu verkaufen, zu unterlizensieren oder sonstwie zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Ebenso ist eine Vervielfältigung der Registrierungsdaten strengstens untersagt. (13) Der Lizenznehmer hat das Recht die Registrierungsdaten an Mitarbeiter unter besonderer Belehrung der Geheimhaltung weiterzugeben, sofern die Software zu Dienstzwecken eingesetzt wird. Art. 4 Haftung (1) Die Wondershare UG & Co. KG haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit im Wesentlichen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. (2) Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Für die vollständige Fehlerfreiheit der Programme kann daher keine Gewährleistung übernommen werden. Insbesondere übernimmt der die Wondershare UG & Co. KG keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen. (3) Eine Haftung gegenüber Unternehmen erfolgt nur für einfache Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Höhe der Haftung erfolgt nur bis maximal zum Anschaffungswert der Software. (4) Diese Haftungseinschränkungen gelten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht für Schäden am Leben, Körper oder der Gesundheit des Lizenznehmers. Im Übrigen gilt die gesetzliche Produkthaftung. (5) Eine Nutzung der Software entgegen gesetzlicher Bestimmungen ist nicht gestattet. Ebenso liegt es in der Verantwortung des Lizenznehmers eine Gefährdung an Leben, Körper und Gesundheit bei sich selber und Dritten auszuschließen. (6) Generell bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Lizenznehmer ist verpflichtet eine Datensicherung durchzuführen. Generell sollte der Lizenznehmer die Software vor dem Einsatz testen und auf Verträglichkeit mit seiner Systemkonfiguration hin überprüfen. Art. 5 Schlussbestimmungen (1) Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (2) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht. (3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für alle Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Altena festgelegt.